Windbeständigkeit für Aussenanlagen

Alle Sonnenschutz-Experten sind sich einig: der effizienteste Schutz gegen ein zu starkes Aufheizen durch Sonneneinstrahlung sind Außenanlagen.

Sonnenschutz außen installiert kann einem Aufheizen nahezu 100% entgegenwirken. Folglich können auch bis zu 65% der Klimatisierungskosten eingespart werden.

Ein weiterer Vorteil ist die verbesserte Optik im Raum: keine sichtbaren Kästen oder Kabel. Außen angebracht tragen die Anlagen auch einen Teil zur Isolierung bei. Jedoch sind sie den Witterungseinflüssen ausgesetzt. Außenanlagen müssen Niederschlag, extremen Temperaturen und starken Winden standhalten.

In jüngster Zeit und seit Außenanlagen mehr und mehr Anerkennung bei Planern finden und an Bedeutung gewinnen, ist es schwer geworden, lauten Werbebotschaften und leeren Versprechungen bzgl. Windbeständigkeit aus dem Weg zu gehen. Diesen wirken nun zahlreiche zusammenhängende europäische Normen entgegen.

Wind ist eine starke Kraft. Selbst modernste Windkraftanlagen schalten bei einer Windgeschwindigkeit von 100 km/h ab. Tatsächlich werden Windparks bei sehr starken Winden sogar evakuiert und nahegelegene Fußwege und Straßen gesperrt.

Wenn Wind nun diesen Effekt auf eine Struktur haben kann, die dazu bestimmt ist, sich den Wind zu Nutzen zu machen, welche potentielle Wirkung hat Wind dann auf ein Stück Stoff, welches an die Außenfassade eines Gebäudes angebracht ist? Aus diesem Grund müssen Außensonnenschutzanlagen europäischen Normen entsprechen, nach ihnen dimensioniert werden und seit 2013 zwingend ein CE-Kennzeichen aufweisen.

Wenn Architekten und Planer die Beschattung eines Projektes festlegen, müssen sie über eine gewisse Fachkompetenz verfügen und zwingend über Schlüsselelemente im Bilde sein; jedoch stellt die Fülle an untereinander zusammenhängenden (Sonnenschutz)Normen keine leichte Lektüre dar.

In Europa müssen Sonnenschutzanlagenhersteller:

  • Außenanlagen mit dem CE-Kennzeichen versehen oder vermerken, falls keine Klassifizierung vorliegt
  • eine Windgeschwindigkeit festlegen, bei der die Anlage eingefahren werden muß
  • nachweisen, daß nicht-einfahrbare Teile einem Druck von 800 N/m2 ohne Verformung standhalten können

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